TEV News
Aktuelles zum zweiten Lockdown

Notbetreuung
17.12.2020: Seit Mittwoch, 4. Dezember sind die Schulen, Kitas und auch die Kindertagespflege geschlossen.
Eine Notbetreuung bei der Tagesmutter / beim Tagesvater kann in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung des Kindes / der Kinder nicht anders sichergestellt werden kann.
Im Sinne der erforderlichen Kontaktbeschränkungen gilt (Zitat) »der dringende an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.«
Das Schreiben des Kreisjugendamtes zu Voraussetzungen und Antragstellung finden in hier zum Download als PDF Dokument »
Ebenso finden Sie die »Erklärung Notbetreuung« des Kreisjugendamtes für Eltern hier zum Download als PDF Dokument »
NEWS finden Sie zusätzlich auf der Website des Landratsamtes/Kreisjugendamt »